, Wirsching Leonard

Neue CoronaVO des Landes: Ab sofort generelle Testpflicht

An diesem Wochenende wurde die neue CoronaVO des Landes Baden-Württemberg erlassen und sie sieht einen Paradigmenwechsel beim Umgang mit Corona vor.

In Zukunft, d.h. ab Montag, den 16.08., gibt es keine Unterscheidungen bzgl. der aktuellen Inzidenzzahl mehr, alle Stufen fallen weg und es gibt keine stufenorientierte Beschränkung von Teilnehmerzahlen mehr.

Dafür gilt eine generelle Testpflicht, d.h. zur Teilnahme an Sportangeboten ist zwingend ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein tagesaktueller negativer Schnelltest nötig!

Die weiteren Bedingungen wie Maskengebot in Innenräumen, Anwesenheitsprotokollierung und die AHA-Regeln bleiben wie zuvor bestehen, dort ändert sich nichts.

Wir bitten Sie daher, den Impf- bzw. Genesenennachweis einmalig, bzw. den negativen Schnelltest bei jeder Teilnahme am Training den Trainer:innen vorzulegen, die dies in der Anwesenheitsdokumentation vermerken.

 Aktuelle CoronaVO des Landes Baden-Württemberg